Spaß mit Kindern

Wer Kinder hat, kann was erleben. Allerdings nicht nur mit den Kindern selbst, sondern auch mit den Behörden.

Die Landesregierung NRW hat vor ein paar Wochen beschlossen, daß das letzte Kindergartenjahr vor der Schule für alle kostenlos sein soll. Offenbar vor dem Hintergrund, daß auch weniger wohlhabende Eltern ermutigt werden, wenigstens in diesem relativ wichtigen Jahr ihr Kind den Kindergarten besuchen zu lassen.

So weit, so gut.

Tobias’ letztes Kindergartenjahr hat am 1. August begonnen. Interessanterweise soll ich für ihn aber dennoch den Kindergartenbeitrag in der alten Höhe weiter entrichten. Ich ging zunächst davon aus, daß die Sachbearbeiterin ja noch nicht wissen kann, daß Tobias (9 Tage nach dem Einschulungsstichtag geboren, also ein Kann-Kind) schon 2012 in die Schule kommen soll. Entsprechendes teilte ich der Sachbearbeiterin mit und fragte, ob ich nun die Neuberechnung abwarten soll oder ob zu viel gezahlte Beiträge später verrechnet werden.

Überraschung: Weder noch.

Für dieses Jahr ist es so, dass vorzeitig eingeschulte Kinder nur 8 Monate beitragsfrei sind, da die Entscheidung der Schulleitung erst zum 15.11.2011 erfolgt, sodass das Kind erst ab dem 01.12.2011 beitragsfrei ist. Eine rückwirkende Erstattung ab 01.08.2011 sieht das Gesetz nicht vor, ebensowenig eine Verrechnung.

Moment… Im neuen Gesetz steht folgender Wortlaut:

(3) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das
der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.

Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei.

Das heißt für mich, daß das Gesetz eine derartige Rückerstattung bzw. eben eine Beitragsbefreiung für ein komplettes Jahr (= 12 Monate) sehr wohl vorsieht. Im Zweifelsfall halt nicht von August bis August, sondern dann eben von Dezember bis Dezember, also zum Teil im Kindergarten und zum Teil im ersten Schuljahr, wenn nötig. Was auch logisch ist, denn sonst würden innerhalb ein- und derselben Kommune Kann-Kind-Eltern gegenüber Muß-Kind-Eltern ohne sachlichen Grund finanziell benachteiligt.

Eine Erläuterung im Sinne von “Eltern mit einem Einkommen ab ... € bekommen 8, andere alle 12 Monate erstattet” hätte ich noch irgendwie verstanden. Die oben geschilderte allerdings nicht.

OK, in unserem Fall ist auch noch Saskia da, für die dann der Betreuungssatz für die Offene Ganztagsschule fällig würde. Für mich würde es also im Jahr einen relativ geringen Unterschied machen, ob ich 12 x Ganztagsschule + 0 x Kindergarten zahle, oder 4 x Kindergarten + 8 x Ganztagsschule. Aber für Einzelkind-Eltern macht es im Extremfall einen Unterschied von ca. 2.000 Euro aus, ob ihr Kind für ein Jahr vom Beitrag befreit wird oder nur für 8 Monate. Und das nur, weil das Kind so gerade eben ein Kann-Kind ist? Obwohl es ebenfalls drei volle Jahre im Kindergarten war?

Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, daß es sich um eine Fehlinformation seitens “meiner” Sachbearbeiterin handelt. Die Regelung ist immerhin neu und es kann ja sein, daß auch in den Behörden noch nicht allen Mitarbeitern alle neuen Vorschriften hinlänglich mitgeteilt wurden. Aber da die Ruhr-Nachrichten an dieser Sache Interesse bekundet haben, habe ich sie nach Schilderung der Sachlage gebeten, da doch bitte mal nachzuhaken, ob das so stimmen kann. Ich hoffe es ja mal nicht…

——-
Nachtrag: Ich habe die Sachbearbeiterin gerade mal auf den Gesetzestext hingewiesen und sie gebeten, mir den Link zu der Verordnung zukommen zu lassen, in der die Beitragsbefreiung angeblich auf 8 Monate begrenzt wird. Ansonsten ginge ich davon aus, daß Tobias dann eben von Dezember 2011 bis einschl. November 2012 befreit würde.

Und nun bin ich gespannt: Denn ab August 2012 habe ich zwei Schulkinder und es greift dann ja wieder die Geschwisterregelung, das heißt, ich würde eh nur für das ältere Kind zahlen. Die Stadt könnte dann also tatsächlich diese 4 Monate für Tobias unter den Tisch fallen lassen. Und dann wird’s spannend. Die Chose mit den 4 angehängten Monaten funktioniert nämlich bei genauer Rechnung nur beim jeweils ältesten bzw. bei Einzelkindern.


Och nööö...

Der Hof, auf dem Saskia das Reiten lernt, ist in vieler Hinsicht ideal. Die Reitgruppen sind nicht zu groß, die Pferde werden gut gehalten (Offenstallhaltung in Gruppen) und sind lieb zu den Kindern, der Stall ist schnell zu erreichen… Und nun stellt er Ende Oktober den Reitbetrieb ein, wie ich gerade eben erfuhr. Da müssen wir uns wohl nach etwas anderem umsehen. Die Frage ist nur: Wo? *seufz*


Inklusion

In der Praxis und ohne rosarote SPD-Brille sieht das dann so aus.
Wieder ein Punkt für die Privatschulen. Nur weiter so…


Hrrrgs!

Nun fährt der V40 seit 14 Jahren brav seine Runden, hat schon 207.000 Kilometer auf dem Buckel - und es kommt, wie es irgendwann kommen mußte: Die erste große Reparatur steht an. Vor zwei Tagen fing die Kupplung an zu streiken; ließ sich vorm Starten nicht mehr durchdrücken. Heute erfahre ich, daß der Nehmerzylinder im Eimer ist. Heißt, daß das ganze Getriebe ausgebaut werden muß, um da dranzukommen. Ein Mordsaufwand also für ein kleines Teil. Wieder ein paar hundert Euro futsch. Adé, Du liebes Weihnachtsgeld… Das hat mir momentan echt gerade noch gefehlt. :-(

Plan: Sparen und 2012 ein (gebrauchtes) neues Auto kaufen. Bis dahin hat der Volvo noch TÜV. Und so langsam ist mir der Kombi eh zu groß. Das Vehikel verbraucht im Stadtverkehr fast 9 Liter auf 100 km. Und ich benötige den Riesenkofferraum schon längst nicht mehr, weil Kinderwagen, Kinderreisebett, Windelkartons etc. längst der Vergangenheit angehören. Muß ich mich wohl langsam mal an die Recherche machen, was für ein Auto als nächstes in Frage käme. Golfklasse wäre sicher nicht schlecht. Mal sehen.


MSK-Petition vorerst abgelehnt

Die Petition wird vom Ausschuß und den sog. Sachverständigen nicht befürwortet. Mit der Begründung - kurz gefaßt -, daß Heilpraktiker ja ohnehin gesetzlich verpflichtet seien, an einen Arzt weiterzuüberweisen, wenn sie an ihre Grenzen stoßen.

Es scheint nicht angekommen zu sein, daß genau da der Hase im Pfeffer liegt. Daß manche Kinder selbst dann noch mit Glaubuli vollgestopft werden wenn sie bei einer Mittelohrentzündung vor Schmerzen wimmern, ihnen schon der Eiter aus den Ohren quillt und so mancher Heilpraktiker dies den Eltern gütig lächelnd als heilsame Erstverschlimmerung verkauft. Weil er seinen eigenen Mißerfolg entweder tatsächlich nicht registriert oder sich schlicht nicht eingestehen will, daß seine Methoden nutzlos sind.

Ich überlege, ob ich die 6-Wochen-Frist nutze, gegen den bisherigen Bescheid Einspruch zu erheben.


Vom Regen in die Traufe

Nach Ursula von der Leyen, die mal eben nach Gutdünken die Grundrechte der Bürger beschneiden möchte, nun also Christian Wulff - ein Evangelikaler mit Missionarsambitionen, der die Besucher seiner Website so überaus zeitgemäß mit den Worten begrüßt:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Internetnutzer, (...)”

Wenn das die beste Auswahl ist, die Deutschland zu bieten hat, dann gute Nacht um sechs.


Das könnte noch lustig werden

Je nachdem, wie lange die Erzieher noch streiken, können wir die Betreuung von Tobias während des Urlaubs seiner Tagesmutter wohl in den Wind schreiben. Bzw. selbst übernehmen. Nun ja - für sowas hält man sich als Eltern ja immer einen Teil des Jahresurlaubs zurück. Wie kommen eigentlich die Eltern klar, die diesen Spaß schon seit sieben Wochen mitmachen müssen? So viel Urlaub hat doch kein Mensch? Und die Kinder vom Nachbarn zu den Großeltern zur Notbetreuung und dann wieder nach Hause zu schieben, kann wohl auch nicht der Weisheit letzter Schluß sein.

Kafkaesk fand ich die Nachricht im Radio vor zwei Tagen, daß die Kommunen sich insgeheim die Hände reiben über den Streik. Während dessen Dauer werden nämlich die Zahlungen an die Erzieher von der Gewerkschaft übernommen. Die Kommunen sparen durch dieses Streikgeld nette Sümmchen. Wobei man sich da fragen könnte, wie groß unter diesen Umständen eigentlich das Interesse ist, den Streik zu einem Ende zu bringen? Warten sie evtl. einfach ab, bis die Streikkassen leer und die Arbeitnehmer somit ausgehungert sind?

Weia. In sechs Wochen kommt Tobias regulär in den Kindergarten. Allerdings keine kommunale Einrichtung. Ich habe noch gar nichts eingekauft. Wird wohl langsam Zeit.


Best of both worlds

Wie in den Kommentaren zum gestrigen Eintrag schon erwähnt, hat Saskia das Kindergartenproblem auf ihre Art gelöst: Sie möchte wechseln und ihre drei Freundinnen gleich mitnehmen. Ich glaube nur leider, daß deren Eltern da etwas dagegen haben bzw. vielleicht ein Mitspracherecht einfordern könnten. wink

Was ich am neuen Kindergarten eben auch klasse finde, sind die Ausflugsziele. Da stehen nicht “nur” Indoor-Spielplatz oder Puppentheater auf dem Plan, sondern auch Dinge wie die DASA-Ausstellung, geeignete Konzerte und Museen. Auch schon für die Kleinen. Man hat schon im Gespräch gemerkt, daß da eine ganz andere Einstellung zum Wissensdrang der Kinder herrscht als in Saskias derzeitigem Kindergarten. Ich hatte das Gefühl, man traut den Kindern dort viel mehr Verstand zu. Im Kreativraum hing dann ein Modell des Planetensystems unter der Decke, gebastelt aus Ballons, Pappmaché und Hula-Hoop-Reifen (Saturnring). Das Ganze sogar halbwegs maßstabsgetreu. Klar, daß gerade ich da gleich hin und weg war. *g* Aber kann das ein ausschlaggebendes Kriterium sein?

Ach Mensch, ich weiß auch nicht…


Demnächst auf diesem Kanal:

Eine Bauchspiegelung zur Abklärung. Und zur Mammographie muß ich vorsorglich auch antreten. Nun gut. Gottseidank kein akuter Grund zur Sorge.


Lesen Sie eine neue Folge…

... aus der Reihe “Mysterien des (Eltern)Lebens”: Warum halten die Batterien im lautesten Dudelspielzeug prinzipiell länger als die Batterien in der Fernbedienung des Fernsehers oder in der digitalen Wetterstation?



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