<< Voriger Eintrag     |     Nächster Eintrag >>

...wide-wide wie sie uns gefällt

Die Kommunen, die nun statt für die Vorschulkinder für deren Geschwisterkinder Kindergartenbeiträge kassieren, berufen sich wohl durch die Bank auf ihre Satzungen, die da sagen, es dürfe jeweils nur ein Kind beitragsfrei sein.

Ähm… Hallo? Die Vorschulkinder im letzten Kindergartenjahr, für die NRW jetzt die Beitragsfreiheit beschlossen hat, sind de facto doch gar nicht beitragsfrei! Das Geld kommt nur ab sofort vom Land, statt von den Eltern. Zahlt das Land NRW womöglich mit Monopoly-Geld? Ich denke mal, eher nicht.

Die Satzung möchte ich jedenfalls mal sehen, die es vorschreibt, daß das Geld von den Eltern zu kommen hat und Beiträge, die vom Land übernommen werden, nicht als solche zählen. Würden die Kommunen auch dann bei den Geschwisterkindern kassieren, wenn statt der Eltern die Oma die Beiträge fürs erste Kind übernimmt?

Name:

E-Mail:

URL:

Smileys

Über Folgekommentare informieren?

Sicherheitsabfrage: Bitte gib die Lösung der Aufgabe ein.

10 - 2 = ...

 

Seite 1 von 1 Seiten

Rubriken

      

Archiv