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Besonderer Kündigungsschutz für Eltern
“Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat entschieden, dass Arbeitnehmer mit Kindern bei betriebsbedingten Kündigungen einen besonderen Schutz genießen. Andere soziale Aspekte, wie etwa das Lebensalter des Arbeitnehmers oder die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit müssten hinter der besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit für Eltern zurückstehen (Az.: 8 Ca 2824/04). ...” (mehr)
Quelle: Rund-ums-Baby.de
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