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Ein ganz legaler Steuertrick

Ihr seid selber kein Kirchenmitglied, werdet aber für euren erwerbslosen Ehepartner zur Kasse gebeten und sollt für ihn das “besondere Kirchgeld” zahlen? Skydaddy hat eine prima Erläuterung sowie einen Tip für Euch:

(...) In Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen (dort sind nur Religionsgemeinschaften genannt, es müssen aber analog auch Weltanschauungsgemeinschaften gemeint sein), Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein wird das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe nur fällig, wenn der Hauptverdiener nicht Mitglied einer steuerberechtigten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. In diesen Bundesländern müsste sich also der Hauptverdiener dem besonderen Kirchgeld dadurch entziehen können, dass er einer öffentlich-rechtlichen Weltanschauungsgemeinschaft beitritt. Beim Humanistischen Verband Niedersachsen beispielsweise kostet der Jahresbeitrag derzeit 78 Euro (steuerlich absetzbar) – ein guter Deal, wenn sich dadurch ein drei- oder vierstelliger Betrag an Kirchgeld sparen lässt, weil der geliebte Geringverdiener partout nicht aus der Kirche austreten will.

(...)

Da nirgends steht, dass die Weltanschauungsgemeinschaften ihren Körperschaftsstatus im selben Bundesland haben müssen, dürften auch Steuerzahler in Brandenburg, Hamburg, Hessen, dem Saarland und Schleswig-Holstein von einer Mitgliedschaft bei den oben genannten Weltanschauungsgemeinschaften profitieren können.

Das ist zum Beispiel eine Möglichkeit. Mir hat die Kirche aber auch noch in anderen Punkten Ärger gemacht. In den Flitterwochen kam schon die 1. Mahnung wegen der Hochzeitskosten. Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich Rechnung und Mahnung vorfand. Dann haben wir eine Steuerrückerstattung bekommen. Jeder vernünftige Mensch müsste eigentlich jetzt denken: “Die haben zu viel gezahlt, die bekommen etwas zurück”. Hält doch die Kirche gleich wieder die Hand auf! Die haben mir das versucht, zu erklären. Ich bin aber zu doof, das zu begreifen, warum ich nachzahlen muss, wenn ich zu viel bezahlt habe und es passt nicht in mein Gerechtigkeitsempfinden. Bei jedem anderen Verein kenne ich meine jährlichen Ausgaben. Einzig die Kirche steckt voller Überraschungen, ja, auch voll Kirchgeld. Da mir das dann zu schwurbelig wurde, mit hier ‘nem Geldileinchen und dort auch noch, bin ich ausgetreten, bevor mein Göttergatte für eine Zeit lang Hauptverdiener wurde. Heißt nicht, dass ich nichts spende und mich nicht engagiere, nur, ich will einfach aus diversen Gründen wissen, was auf mich zu kommt, ohne die finanziellen großen Unbekannten. Zum Thema Glauben: Entweder, man glaubt, oder nicht. Keiner muss sich wegen eines Kirchenaustritts ein schlechtes Gewissen einreden lassen. Oft spricht daraus einfach der Neid, weil den anderen der Mumm dazu fehlt. Grüßle, Schwedenlady



Moment, verstehe ich das richtig? Die wollten quasi Kirchensteuer auf deine Steuererstattung erheben? In Deutschland? Das ist ja mal dreist! Woher wußten die überhaupt, daß und in welcher Höhe du eine Rückzahlung erhalten hattest?



Mist, das hätte ich mal vor drei Jahren schon wissen müssen.
Da musste ich als Atheist einen sehr hohen dreistelligen Eurobetrag an Kirchgeld zahlen.
Meine Frau studierte und hatte kein Einkommen, meins war aber in diesem Jahr einmalig besonders hoch.
Als ich die Höhe des Kirchgeldes sah, wurde mir ganz anders… :(



Das Kirchgeld wird allerdings nur für die evangelischen Kirche eingezogen, wenn ich das richtig mitbekommen habe.



Nett ist auch die ‘Austrittsgebühr’. Die dummerweise gar keine ist. Das wird dann Austritt ‘nach bürgerlichem Recht’ genannt.
Die Gebühr ist je nach Gemeinde und Bundesland unterschiedlich, schwankt zwischen nichts (Berlin, Brandenburg) und der Stadt Neudenau mit 60€. http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Austrittsgeb.C3.BChren

Als Studentin überlegt man es sich da zweimal, ob man austritt. Ich hab das auf die Zeit verschoben, wenn ich meinen ersten Job hab… wenn ich mit 14 zweimal nachgedacht hätte, wäre ich schon lange da raus. Bin übrigens katholisch.



@Tanja: Ja, das stimmt. Zumindest in NRW.

@Nini: Vor allem solltest du die Austrittsbestätigung bis an dein Lebensende gut aufbewahren. Vor ein oder zwei Jahren hat die Kirche mal ‘nen Rappel bekommen und hier und da mal eben diese Nachweise verlangt. Wer sie nicht vorlegen konnte, mußte u. U. bis zu 5 Jahre rückwirkend Kirchensteuer blechen. Die haben einfach mal eben die Beweislast umgekehrt.



Ja, das geht auch in Deutschland. Die kriegen dann einen Wink vom Finanzamt, wenn ich das richtig verstehe. Und da geht es wohl um Vermögen, das man neben dem Einkommen noch hat. Hatte ich damals aber nicht nennenswert. Wie gesagt, da die Kirche schon in den Flitterwochen abgedreht hat, bin ich ausgetreten. Das alles war schon 1996/97. Danke für den Hinweis mit der Aufbewahrung der Austrittsbestätigung! Grüßle und schönes Weekend, Schwedenlady



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