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Elternpflichten

Tatort: Supermarkt. Ich verweigere meinen Kindern den Kauf einer bestimmten Sache. Trotz Flunsch im Gesicht wird meine Entscheidung direkt hingenommen. Quengeln bringt nichts, soviel wissen meine beiden. Doch eine andere Kundin kommentiert: “Da machen Sie sich bei Ihren Kindern aber nicht beliebt!

Hm. Wenn das der Anspruch ist, den Eltern an sich stellen - bei ihren Kindern “beliebt” zu sein, nämlich - dann wundert mich nicht, wenn ihnen der Nachwuchs auf der Nase herumtanzt. Für mich jedenfalls gehört es zu meinen Pflichten, auch unbeliebte Entscheidungen zu fällen, zu vertreten und durchzusetzen.

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