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Religionsfreiheit = Narrenfreiheit?

Als ich heute mal nach dem Endstand einer bestimmten Petition schauen wollte, bin ich dabei über eine andere gestolpert und in deren Diskussionsforum hängengeblieben.

Gefordert wird ein Gesetz, das es den Arbeitgebern vorschreibt, Gläubigen gleitende Pausenzeiten für ihre vorgeschriebenen Gebete, rituellen Waschungen etc. zuzugestehen.

Leider ist die Diskussion bereits geschlossen, sonst hätte ich gerne noch meinen Senf dazugegeben, wie es ja nun mal meine Art ist. *g*

Ganz davon abgesehen, daß manche Arbeitsabläufe nicht nach Belieben unterbrochen werden können, ist meines Erachtens das Problem nicht irgendein Paragraph des Grundgesetzes. Meiner Meinung nach ist das Hauptproblem ein ganz anderes. Nämlich daß der Petent nicht nachweisen kann, inwiefern ihm denn tatsächlich ein Nachteil entsteht, wenn seine Gebetszeiten nicht berücksichtigt werden. Eine angeblich zu erwartende Strafe Gottes dürfte jedenfalls keinen Arbeitsrichter beeindrucken. Denn der Glaube an einen wie auch immer gearteten Gott, dessen angeblichen Willen noch dazu jede Religion anders interpretiert, kann in seiner Natur und Ausprägung durchaus der kindlichen Einbildung eines imagnären Freundes gleichgesetzt werden, wie ja auch jemand in der Diskussion um diese Petition erwähnt. (Bei Kindern jedoch zieht man irgendwann einen Psychologen zurate, wenn diese Phase zu lange dauert.) Daraus folgt, daß es objektiv gesehen völlig wurscht ist, ob und wann jemand betet, weil ohnehin nicht wirklich eine Entität dahintersteht, die bei Auslassung der Gebete Sanktionen verhängen könnte. Daraus wiederum folgt, daß der Wunsch nach flexiblen Pausenzeiten für Gebete durch keine echte, sondern nur durch eine eingebildete Notwendigkeit zu rechtfertigen ist. Und somit Rücksicht auf etwas gar nicht Existentes gefordert wird.

Aufgrunddessen sind auch Vergleiche mit Sonderregelungen für z.B. stillende Mütter nicht sinnvoll. Da besteht immerhin ein nachweisbares, physisches Bedürfnis der Mutter bzw. des hungrigen Säuglings, für den Muttermilch medizinisch belegt die beste verfügbare Nahrung ist. Sich aber an bestimmten Gebetszeiten festklammern zu wollen, gleicht jedoch eher dem inneren Drang bei einer Zwangshandlung. Genau wie jemand, der sich zwanghaft ständig die Hände wäscht, sich einbildet, er würde todsterbenskrank, wenn er das Waschen unterläßt, bildet der betroffene Gläubige sich ein, all die Gebete seien unbedingt nötig, um seinem imaginären Gott zu gefallen. Natürlich halten sowohl der Zwangswascher als auch der Gläubige ihren jeweiligen Glauben für völlig real. Einen Beweis dafür können sie aber nicht erbringen. Diesem Bedürfnis entgegenzukommen wird daher von Nichtgläubigen als Zumutung betrachtet, da es unter bestimmten Umständen ihren Arbeitsalltag beeinträchtigt und überdies der Willkür Tür und Tor öffnet. Religionen könnte man sich schließlich quasi über Nacht ausdenken und nach Gutdünken irgendwelche Regeln erfinden, auf deren Einhaltung und Tolerierung man dann gegenüber der Gesellschaft beharrt. Hier wird schlicht die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt.

Vielleicht ist es nur mein subjektiver Eindruck. Vielleicht hängt es mit den “Gleichgesinnten” zusammen, mit denen ich mich hauptsächlich umgebe, aber ich habe den mir nicht ganz unwillkommenen Eindruck, daß in unserer Gesellschaft Religion zwar aus alter Tradition toleriert, aber inhaltlich immer weniger für voll genommen wird. Zumindest werden die Forderungen Gläubiger sehr viel kritischer und logischer unter die Lupe genommen, bevor sie erfüllt werden. Das Fähnchen mit der Aufschrift “Gläubig” hochzuhalten, reicht schon lange nicht mehr aus, um in den Genuß einer gesellschaftlichen Carte Blanche zu kommen. Religiöses Denken stirbt in den aufgeklärten Gesellschaftsformen ganz langsam und leise aus, zugunsten umfassender, neutralerer Wertestrukturen wie z.B. dem Humanismus.

Ich denke jedenfalls nicht, daß diese Petition von Erfolg gekrönt sein wird. Und ich bin der Ansicht, das ist auch gut so.

Neulich im Kernkraftwerk: “Wie bitte? Kernschmelze? Sorry, habe gerade keine Zeit, bin am Beten”.



LOL! So ungefähr. *g*
Wobei ich denke, daß man Gläubigen, die ihre Arbeitsabläufe freier einteilen können, diese Gebetszeiten durchaus zugestehen kann. Das tut ja keinem weh. Aber gesetzlich einklagen? Das geht doch nun etwas zu weit.



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