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Scylla vs. Charybdis

Kurze Zusammenfassung einer Problematik, die vielen Arbeitnehmern nicht klar zu sein scheint:

Ein Arbeitnehmer, der z.B. durch Lohnverzicht oder was auch immer zu erkennen gibt, daß er über die wirtschaftlich schlechte Lage seines Arbeitgebers informiert ist, kann bei Insolvenz des Unternehmens dazu verdonnert werden, bis zu drei Monatsgehälter zurückzuzahlen.

Daraus folgt, daß er im Grunde am besten seine eigene Haut rettet, so schnell und so lange es noch geht. Sprich: Kündigen, sobald man von den Schwierigkeiten erfährt und hoffen, daß es bis zur tatsächlichen Insolvenz dann noch ein paar Monate dauert. Die Kündigung wiederum hat allerdings eventuell eine Sperrfrist bei der ARGE zur Folge.

Herzlichen Glückwunsch. Das nennt man wohl einen klassischen Catch 22.

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