Spaß mit Kindern
Wer Kinder hat, kann was erleben. Allerdings nicht nur mit den Kindern selbst, sondern auch mit den Behörden.
Die Landesregierung NRW hat vor ein paar Wochen beschlossen, daß das letzte Kindergartenjahr vor der Schule für alle kostenlos sein soll. Offenbar vor dem Hintergrund, daß auch weniger wohlhabende Eltern ermutigt werden, wenigstens in diesem relativ wichtigen Jahr ihr Kind den Kindergarten besuchen zu lassen.
So weit, so gut.
Tobias’ letztes Kindergartenjahr hat am 1. August begonnen. Interessanterweise soll ich für ihn aber dennoch den Kindergartenbeitrag in der alten Höhe weiter entrichten. Ich ging zunächst davon aus, daß die Sachbearbeiterin ja noch nicht wissen kann, daß Tobias (9 Tage nach dem Einschulungsstichtag geboren, also ein Kann-Kind) schon 2012 in die Schule kommen soll. Entsprechendes teilte ich der Sachbearbeiterin mit und fragte, ob ich nun die Neuberechnung abwarten soll oder ob zu viel gezahlte Beiträge später verrechnet werden.
Überraschung: Weder noch.
Für dieses Jahr ist es so, dass vorzeitig eingeschulte Kinder nur 8 Monate beitragsfrei sind, da die Entscheidung der Schulleitung erst zum 15.11.2011 erfolgt, sodass das Kind erst ab dem 01.12.2011 beitragsfrei ist. Eine rückwirkende Erstattung ab 01.08.2011 sieht das Gesetz nicht vor, ebensowenig eine Verrechnung.
Moment… Im neuen Gesetz steht folgender Wortlaut:
(3) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das
der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei.
Das heißt für mich, daß das Gesetz eine derartige Rückerstattung bzw. eben eine Beitragsbefreiung für ein komplettes Jahr (= 12 Monate) sehr wohl vorsieht. Im Zweifelsfall halt nicht von August bis August, sondern dann eben von Dezember bis Dezember, also zum Teil im Kindergarten und zum Teil im ersten Schuljahr, wenn nötig. Was auch logisch ist, denn sonst würden innerhalb ein- und derselben Kommune Kann-Kind-Eltern gegenüber Muß-Kind-Eltern ohne sachlichen Grund finanziell benachteiligt.
Eine Erläuterung im Sinne von “Eltern mit einem Einkommen ab ... bekommen 8, andere alle 12 Monate erstattet” hätte ich noch irgendwie verstanden. Die oben geschilderte allerdings nicht.
OK, in unserem Fall ist auch noch Saskia da, für die dann der Betreuungssatz für die Offene Ganztagsschule fällig würde. Für mich würde es also im Jahr einen relativ geringen Unterschied machen, ob ich 12 x Ganztagsschule + 0 x Kindergarten zahle, oder 4 x Kindergarten + 8 x Ganztagsschule. Aber für Einzelkind-Eltern macht es im Extremfall einen Unterschied von ca. 2.000 Euro aus, ob ihr Kind für ein Jahr vom Beitrag befreit wird oder nur für 8 Monate. Und das nur, weil das Kind so gerade eben ein Kann-Kind ist? Obwohl es ebenfalls drei volle Jahre im Kindergarten war?
Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, daß es sich um eine Fehlinformation seitens “meiner” Sachbearbeiterin handelt. Die Regelung ist immerhin neu und es kann ja sein, daß auch in den Behörden noch nicht allen Mitarbeitern alle neuen Vorschriften hinlänglich mitgeteilt wurden. Aber da die Ruhr-Nachrichten an dieser Sache Interesse bekundet haben, habe ich sie nach Schilderung der Sachlage gebeten, da doch bitte mal nachzuhaken, ob das so stimmen kann. Ich hoffe es ja mal nicht…
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Nachtrag: Ich habe die Sachbearbeiterin gerade mal auf den Gesetzestext hingewiesen und sie gebeten, mir den Link zu der Verordnung zukommen zu lassen, in der die Beitragsbefreiung angeblich auf 8 Monate begrenzt wird. Ansonsten ginge ich davon aus, daß Tobias dann eben von Dezember 2011 bis einschl. November 2012 befreit würde.
Und nun bin ich gespannt: Denn ab August 2012 habe ich zwei Schulkinder und es greift dann ja wieder die Geschwisterregelung, das heißt, ich würde eh nur für das ältere Kind zahlen. Die Stadt könnte dann also tatsächlich diese 4 Monate für Tobias unter den Tisch fallen lassen. Und dann wird’s spannend. Die Chose mit den 4 angehängten Monaten funktioniert nämlich bei genauer Rechnung nur beim jeweils ältesten bzw. bei Einzelkindern.
Viel Erfolg bei der Sache! Es ist wirklich gut, dass sich wenigstens so langsam etwas für die Kinder tut - da lohnt das dranbleiben!
Obwohl: Da meine Familie ja in einem der wenigen Bundesländer lebt, die noch in den Finanzausgleich einzahlen (B.-W.), können wir uns beitragsfreie Kindergartenjahre wohl weiterhin “nicht leisten”... Seltsam, aber wahr…
Zum ersten, ich wohne ich Rheinland Pfalz und unsere Kinder sind komplett befreit von Beiträgen für den Kindergarten. So sollte es meines dafürhaltens übrigens in der gesamten Republik sein.
Und ja, ich teile die Rechtsauffassung.
Kenne einen ähnlichen Fall aus Hamburg, wo die 2000 EUR noch zu wenig sind.
Aber man wundert sich warum es in Deutschland immer weniger Kinder gibt - vielleicht weil es hier so gering geschätzt wird.
Ich hoffe das es eine Nachzahlung/ vernünftige Regelung geben wird.
@calceola: Wie gesagt, der Unterschied pro Monat ist bei uns Pillepalle. Dafür könnte ich nicht mal mit beiden Kindern “richtig” ins Kino gehen. Aber ich gehe davon aus, daß auch andere Eltern betroffen sind, die mit dem eingesparten Gesamtbetrag glatt einen Familienurlaub finanzieren könnten.
Mich nervt einfach tierisch, daß die miese Kommunikation in den Behörden _immer_ zu Lasten der Bürger geht und sich viele da sicherlich hilflos ausgeliefert vorkommen. Alleine mein Schriftverkehr mit der Stadtkasse seit 2008 ist absolut hanebüchen. Da werden Nachforderungen ohne Aufschlüsselung verschickt, plötzlich Beträge ohne weitere Erklärung zurücküberwiesen und auf Nachfrage kommt nur ein “Weiß ich auch nicht, wieso. Freuen Sie sich doch einfach.”(sic!) Monate später wird dann genau dieser Betrag urplötzlich per Mahnung(!) wieder zurückgefordert. Kassenzeichen werden mitteilungslos geändert, und zwar für jeden Killefit. Umgezogen? Neues Kassenzeichen. Kind von Tagesmutter in den Kindergarten? Neues Kassenzeichen. Neuer Kindergarten? Neues Kassenzeichen. Kind kein U3-Kind mehr? Neues Kassenzeichen… Prompt können sie dann meine überweisungen nicht mehr zuordnen und schicken die nächste Mahnung. Nach Prüfung stellt sich dann raus, daß ich eigentlich noch Geld gut habe. Das kann man aber nicht intern verrechnen - nein! Die überweisen mir erst das Guthaben und rechnen dann nochmal neu aus, was ich ihnen überweisen soll…
Immer, wenn sich auch nur die geringste Kleinigkeit ändert, gibt’s Chaos mit der Stadtkasse. Es ist sowas von zum Heulen…
Ich bin gespannt, wie sich das weiterentwickelt. Bei uns in Hessen ist es übrigens von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Kleines Beispiel? In Bad Homburg (einem der reichsten Orte in Deutschland) sind Kindergärten grundsätzlich kostenlos, in unserer Gemeinde ist das letzte Kindergartenjahr frei. Allerdings nur, wenn das Kind ein “Regelkind” ist. Hätten wir Tim im letzten Jahr als “Kann-Kind” einschulen lassen, hätten wir das komplette Jahr Beitrag bezahlt - ohne Chance auf Rückerstattung. Erklär’ mir das
.
@Bianka: Auf diese Frage kann es sowohl bei Euch als auch hier nur eine Antwort geben: 42! ^^
Ich kenne natürlich die entsprechenden Durchführungsverordnungen nicht - sofern die überhaupt schon existieren -, allerdings heißt es im Gesetz ‘maximal’ und bezieht sich explizit auf Kindergarten [oder analoge Einrichtungen]. Damit hat die Behörde zumindest die Möglichkeit, das ganze auf tatsächlich in Anspruch genommene Kindergartenzeiten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu begrenzen.
Ich lese den Gesetzestext anders als Du, nämlich so wie Sachbearbeiterin: im Text steht ganz deutlich, dass die Gebührenbefreiung ab dem dem 15.11. Folgendem Monat und dann für längstens 12 Monate. Sollte es also so sein, dass das Knd dann doch nich eingeschult, gälte die Befreiung dann längstens bis zum Dezember ( nicht aber das ganze zusätzliche Jahr).
Die Aregelung ist trotzdem total ungerecht- in Niedersachsen zanken Eltern der Kannkinder dasnletzte Jahr erstmal und bekommen dann alles erstattet. Die Entscheidung über die Einschulung findet hier aber auch erst im April oder Mai statt.
@Dierk: Bei Inkrafttreten wurde aber extra betont, daß das Gesetz ab 1. August greift. Die diesjährigen Muß-Kinder zahlen bereits jetzt nichts mehr.
@Frau Bond: Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen. Die Muß-Kinder werden ja auch erst im November an den Schulen angemeldet, und auch bei ihnen könnte ja der eine oder andere noch für ein Jahr zurückgestellt werden. Dennoch wurden ihren Eltern die Zahlungen bereits erlassen.
Ich frage mich, an welche Stelle man sich wenden muß, um gegen diesen Unfug Widerspruch einzulegen. Aber erstmal abwarten, was die Ruhr-Nachrichten zu dem Thema noch zu sagen haben. Die müssen jetzt wohl auch erstmal recherchieren.
Mir fällt schon länger auf, dass Bundes- und Landesministerien, speziell die Justizministerien, die dafür zuständig sind, keine Gesetze mehr formulieren können. Oder wollen. Entweder sind die von vornherein verfassungswidrig oder sie werden so schwammig geschrieben, dass sogar fast gegenteilige Auslegungen gedeckt wären [damit wären die selbstverständlich auch verfassungswidrig]. Was immer versprochen wurde, es findet sich nicht im Gesetzestext, muss also über Durchführungsverordnungen festgelegt werden. Die wiederum sind notorisch unzuverlässig und kontraproduktiv. Ich erinnere nur an VOs aus dem BuFi, nach dem FAs Urteile des Finanzgerichtshofes ignorieren sollen.
Hier hätte sich das Problem einfach lösen lassen, in dem entweder ‘schulpflichtig’ genauer definiert wird, auch außerhalb sonst gültiger Regelungen, die dadurch nicht eingeschränkt würden, oder indem man drauf verzichtet und nur von ‘Neueinschulungen’ schreibt. Für mich folgt daraus, dass sich irgendjemand etwas dabei gedacht hat, die hier überhaupt nicht interessante Kann-Muss-Regel hineinzubringen.
Der zweite Teil des Absatz 3, den du oben anführst, sollte ganz einfach heißen: ‘Diese Regelung gilt sowohl für Muss- wie für Kann-Kinder.’
Wie gesagt, hängt jetzt an den Durchführungsverordnungen, dem vorgesehenen Spielraum für die Behörden und der Laune der Sachbearbeiter.
Die Sachbearbeiterin hat meine Anfrage jetzt wohl an die übergeordnete Koordinatorin weitergeleitet, wie ich gerade erfahre.
Auch lustig:
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/Stadt-kassiert-bei-Kita-Beitraegen-doppelt;art930,1374247
Ute, beim Link kommt nur der Hinweis “Seite nicht gefunden” - aber mit Kopf der Ruhrnachrichten. Hätte ich gerne gelesen.:o)
LG
Ulli
@Ulli: Seltsam, bei mir funktioniert’s. Eventuell liegt es bei Dir am Zeilenumbruch im Link? Hast Du beide Zeilen erwischt? Ich sehe anhand meiner Statistiken, daß viele User meine Seite inzwischen über genau den Link verlassen haben und auch der Artikel dabei korrekt angesurft wurde.
Hier die Kurzversion: http://bit.ly/nZm405
In Witten wird wohl auch doppelt abkassiert:
http://www.radioenneperuhr.de/Lokalnachrichten.1272+M54a41c4c0a0.0.html
Da sollen die Eltern explizit entlastet werden, und was passiert? Die Städte sanieren auf dem Rücken der Eltern erstmal ihre Kassen. Und dann wird wieder lamentiert, daß die Geburtenzahlen zurückgehen. Nicht zu fassen.
Tim kommt 2012 in die Schule. Wir bekamen Mitte Juli einen Brief von der Stadt dass wir die Beiträge noch weiterhin zahlen sollen, da das Gesetz zum beitragsfreien Kiga-Jahr erst am 21.(?)07. verabschiedet wird. Wir haben im August also gezahlt, bekamen jetzt die Rückerstattung und haben unseren Dauerauftrag gelöscht. Soll heißen, das letzte Jahr ist bei uns umsonst. (Und Du weißt ja, wo ich wohne..). M.E. hat die Sachbearbeiterin also Schmuh erzählt.
@Sandra: Ist Tim auch ein Kann-Kind? Ich habe den Verdacht, die Städte interpretieren das neue Gesetz in diesen Fällen einfach nach Gutdünken, auch was die Geschwisterkindregelung angeht. Das ist einfach zu schwammig formuliert. Ich rechne ja damit, daß es da so einige Klagen geben wird.
Tim ist ja 4 Monate älter als Dein Lütter, also nein. Aber wenn es sein letztes Kiga-Jahr ist, dann ist es das. Punkt. Das mit der Auslegungssache von Stadt zu Stadt kann ich mir auch vorstellen, kann aber wohl echt nicht wahr sein. Da würd ich mich auch wehren, es geht einfach ums Prinzip. Ich wünsch Dir viel Erfolg!
So sehe ich das auch. In Münster zum Beispiel hat die Stadt beschlossen, daß die Geschwisterkinder immer noch gratis betreut werden. Ist ja eigentlich auch logisch, denn für die Vorschulkinder bekommen sie das Geld ja immer noch - nur eben vom Land statt wie vorher von den Eltern.
Ich habe vorhin noch Folgendes gefunden:
“Familienministerin Ute Schäfer (SPD) appellierte an die Kommunen, einbehaltene Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr schnell und unbürokratisch an die Eltern zurückzuerstatten sowie die Geschwisterregelung beizubehalten. Angesichts der unterschiedlich gestalteten Kita-Gebührenerhebung zu der Geschwisterregelung in den Kommunen sagte Schäfer: „Die frühere Landesregierung hat eine verbindliche Gebührentabelle sowie die verbindliche Gebührenfreiheit für Geschwisterkinder im Jahr 2006 abgeschafft und den Kommunen freigestellt, ob und in welcher Höhe sie Gebühren für die Kindertageseinrichtungen erheben. Wir werden den Kommunen jetzt mehr Mittel für die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres zur Verfügung stellen als sie landesweit tatsächlich an Gebühren einnehmen. Ich setze darauf, dass die Kommunen die Landsmittel für die Gebührenfreiheit zweckgerichtet zur Entlastung junger Familien einsetzen und nicht neue Gebühren bei Geschwisterkindern entweder einführen oder erhöhen.“”
http://www.nrwjetzt.de/nachrichten-politik/588-beitragsfreies-kindergartenjahr-tritt-in-kraft.html
Also in Hessen gibt es diese Reglung auch. Allerdings ist hier nur der Halbtagesplatz frei. Also bis 12.30 wird bezahlt, die Differenz zu dem Platz den du in Anspruch nimmst (+Essens- und Getränkegeld) musst du zahlen. Habe jetzt 1 1/2 Jahre in einem KiGa gearbeitet. Dort wird es so gehandhabt, dass das Geld dann zurückerstattet wird. Allerdings fällt die Entscheidung hier auch noch später meist erst Juni/Juli in dem Jahr in dem das Kind in die Schule kommen soll. Das hat den ganz einfachen Grund, dass dann erst die ganzen Tests in der Schule stattfinden.
Musst du bei der Geschwisterreglung tatsächlich nur für das älteste zahlen? Das ist ja super. Bei uns wird für das 1. ganz gezahlt, für das 2. die Hälfte und alles was danach kommt ist frei. Das ist auch ganz egal in welcher Einrichtung in der Stadt dein Kind/deine Kinder sind. Ist Kind 1. zB in einem städt. Hort, Kind 2. in einem kirchl. KiGa und Kind 3. in der städt. Krippe zahlst du trotzdem nur 1. Kind und ein halbes 2. Kind.
Aber wie kommst du auf 2000€ in 4 Monaten, bei uns sind das gerade 75€/Monat die man spart!
@turtleina: Die 2.000 Euro betreffen die Eltern in der höchsten Einkommensstufe. In Dortmund sind die Beträge wie in vielen Städten gestaffelt. Unter einer bestimmten Grenze zahlt man generell nichts, über einer bestimmten Grenze wird’s richtig teuer.