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Von nix kommt nix. Daher:

(Eingereicht am 24. Dezember. Vom Ausschuß zur Prüfung angenommen am 2. Januar.)

Gegenstand der Petition:
Der Landtag des Bundeslandes NRW möge beschließen, daß der Erlaß des Kultusministers v. 13. April 1965, II B 2.31 - 40/0 Nr. 537/65, Abl. KM. NW. 1965, S. 101 sinngemäß um folgenden Passus ergänzt wird: “Eltern und Schüler sind mit jeder Einladung zu einem Schul- oder Schülergottesdienst darauf hinzuweisen, daß der Besuch eines solchen für alle Schüler freiwillig ist.”

Wortlaut der Petition:
Wie der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V (IBKA) sowie der Humanistische Pressedienst und weitere Organisationen bereits mehrfach aufgezeigt haben, werden Einladungen zum Schulgottesdienst extrem häufig so formuliert, daß Eltern und Schüler davon ausgehen müssen, es handle sich um eine Pflichtveranstaltung für ausnahmslos alle Schüler. (s. Anm. 1)

Lt. Art. 140 GG ist dies jedoch keineswegs der Fall. Selbst wenn ein Schüler / eine Schülerin am Religionsunterricht (=Religionslehre) teilnimmt, steht ihm / ihr die Teilnahme oder Nichtteilnahme am Gottesdienst (=Religionsausübung) in jedem Einzelfall immer wieder frei.

Der IBKA hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Rundbriefe an Schulen verschickt und um sachgerechte Aufklärung der Eltern- und Schülerschaften gebeten. Die Resonanz war jedoch entmutigend bis niederschmetternd. In völliger Mißachtung oder auch Unkenntnis des Grundgesetzes agieren Rektoren und Lehrer in einer beachtlichen Anzahl von Fällen als Erfüllungsgehilfen der Kirchen und unterschlagen bzw. verfälschen weiterhin die Informationen bzgl. der tatsächlichen Rechtslage.

Es ist z.B. die Ansicht unter Lehrern und Schulleitern verbreitet, wer zum Religionsunterricht angemeldet sei - ob nun Kirchenmitglied oder nicht -, müsse auch an allen Gottesdiensten teilnehmen. Umgekehrt hört man die Forderung, wer nicht am Gottesdienst teilnehmen wolle, müsse dann auch vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Eine weitere Aussage lautet, da der Schüler / die Schülerin bereits an einem Gottesdienst teilgenommen habe, müsse er / sie nun auch alle weiteren besuchen, denn die Schule könne an dieser Stelle keine Willkür zulassen.

Es findet in umfassendem Stil eine aktive Desinformation bzw. Informationsunterschlagung zugunsten kirchlicher Belange und persönlicher religiöser Überzeugungen statt. Dies ist inakzeptabel.

In Anbetracht der steigende Zahl der Konfessionslosen und Andersgläubigen in Deutschland (s. Anm. 2) muß sichergestellt werden, daß sich die Schulen in diesen Belangen auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen.

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Anm. 1: Dies äußert sich z.B. in Formulierungen wie “Am ... werden wir mit allen Kindern ab X:XX Uhr einen Gottesdienst in… feiern.” - kombiniert mit der Tatsache, daß für evtl. Nichtteilnehmer an Ganztagsschulen von vornherein keine alternative Betreuungsmöglichkeit erwähnt / angeboten wird.

Anm. 2: Lt. Bildungsreport 2007 sind in den Städten ca. 18% aller Schüler konfessionslos und ca. 11% muslimisch. Das ist insgesamt inzwischen fast ein Drittel der gesamten Schülerschaft. Tendenz steigend. Die aktuellen Zahlen dürften bereits etwas höher sein.”

Tolle Aktion! Viel Erfolg dabei. Eine Möglichkeit zur Online-Mitzeichnung gibt es wohl nicht, oder?



Nicht, daß ich wüßte. Ich denke, das wäre dann aber auch ohnehin auf NRW beschränkt und Unterschriften aus anderen Bundesländern würden nicht zählen.



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